ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Leistungen von Antony Yorck Studio Berlin vertreten durch Anton Georg Schenkel (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen ausgeführt. Mit Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber als allein maßgeblich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Die Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Auftraggebers bedürfen zur Rechtswirksamkeit entweder eines schriftlich oder in Textform erteilten Auftrags oder einer Bestätigung von Antony Yorck Studio Berlin (Auftragsbestätigung), die ebenfalls schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen kann. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Fotos, Konzepte, Briefings, technische oder sonstige Leistungsvorgaben des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer unverbindlich.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.d. § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Leistungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Beauftragung Dritter
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte als Auftragnehmer einzusetzen.
§ 3 Ablehnung eines Auftrages
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird der Auftraggeber alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Abs. 1 trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls dem Auftragnehmer dadurch Mehraufwendungen entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet.
- Erweist sich die Leistungserbringung des Auftragnehmers aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers als nicht möglich oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand als möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer Fristsetzung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Leistungen des Auftragnehmers
- Abhängig von der Erteilung des jeweiligen Auftrags erbringt der Auftragnehmer die folgenden Leistungen, wobei sich der jeweilige Leistungsumfang aus dem vom Auftraggeber beauftragten Leistung ergibt:
- Entwicklung und Design von WordPress-Websites – Der Umfang der Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Auftrag und beinhaltet beispielsweise die Entwicklung und Gestaltung der jeweiligen Websites (Text, Grafik, Bilder, Videos und sonstige Inhalte), deren gestalterische und technische Optimierung (z.B. „Responsive“-Design) sowie weitere begleitende Dienstleistungen wie die Beschaffung von Domainnamen, die Erstellung von E-Mail-Adressen, E-Mail-Dienste, das Hosting der Websites, suchmaschinenfreundliche Anpassungen (SEO), Wartung und Content-Pflege nach Bereitstellung der jeweiligen Website.
- Erstellung Social-Media-Accounts – Die Leistung beinhaltet abhängig vom jeweiligen Auftrag die Einrichtung und Optimierung von Social Media Accounts und die einführende Beratungs- und Schulungsleistung.
- Social Media Service – Die Leistung beinhaltet abhängig vom jeweiligen Auftrag die regelmäßige Erstellung und Pflege von Content sowie weitere bestimmte Marketingleistungen.
- Local-Business – Die Leistung beinhaltet abhängig vom jeweiligen Auftrag die Recherche und Eintragung in geeignete Such- und Online-Verzeichnisse, darauf ausgerichtete suchmaschinenfreundliche Anpassungen sowie die laufende Content-Pflege.
- Erstellung von Werbe-Broschüren – Die Leistung beinhaltet abhängig vom jeweiligen Auftrag die Konzeption, das Design und die Erstellung von Print- und Online-Image- bzw. Werbebroschüren, die Betreuung der Druckvorbereitung und Abwicklung sowie die Erstellung und Pflege von Inhalten.
- Entwickeln von Corporate Design – Die Leistung beinhaltet abhängig vom jeweiligen Auftrag Konzeption und Gestaltung von Logos, Markenidentitäten und visuellen Erscheinungsbildern, Entwicklung Corporate Design inklusive Wort- und Bildmarke bis hin zur kompletten Geschäftsausstattung (für Briefpapier, Signatur, Visitenkarten). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder Vertrag.
- Vor-Ort-Aufnahmen von Fotografien und Videos – Je nach Auftrag werden Foto- und / oder Videoaufnahmen beim Auftraggeber erstellt, bearbeitet und je nach Leistungsumfang in die Website des Auftraggebers eingebunden, in sozialen Netzwerken oder in anderen Kanälen im Internet veröffentlicht
- CMS-Schulung – Die Leistung beinhaltet abhängig vom jeweiligen Auftrag die Schulung im Zuge der Übergabe einer WordPress-Website, so dass der Auftragnehmer in der Lage ist, die Website in den wichtigsten Angelegenheiten zur Aufrechterhaltung und Pflege selbst zu betreiben.
§ 6 Beanstandungen / Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware / erhaltenen Leistung sowie der zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Übergabe / Freigabe an den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Übergabe entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Übergaben / Freigaben des Auftraggebers.
- Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware / Erhalt der Leistung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
- Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzleistung verpflichtet. Sofern der Auftragnehmer Nachbesserung wählt, steht ihm dieses Recht zweimal zu. Wird die Nachbesserung durch den Auftragnehmer endgültig verweigert oder schlägt sie nach dem zweiten Mal wiederum fehl oder wird sie für den Auftraggeber unzumutbar, stehen diesem die weitergehenden gesetzlichen Ansprüche zu. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Leistung.
- Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen nach dieser Vorschrift beträgt zwölf (12) Monate ab Erhalt der Lieferung bzw. nach vollständiger Erbringung der von der Schlechtleistung betroffenen Leistung. Im Falle von Arglist oder Vorsatz oder bei Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Bei Werkleistungen beginnt die Frist mit Abnahme des Werkes.
§ 7 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung erfolgt entsprechend des vom Auftraggeber erteilten Einzelauftrags und den diese zu Grunde liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Angebot genannten Festpreises oder Stundensatzes.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Staffelung: - 60 % bei Auftragserteilung (Anzahlung),
- 40 % nach Projektabschluss vor finaler Übergabe der Dateien oder Liveschaltung der Website.
- Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Im vereinbarten Preis sind eine definierte Anzahl an Entwürfen und Korrekturschleifen enthalten.
Weitere Korrekturen, Varianten oder Zusatzleistungen (z. B. CMS-Schulungen, SEO-Basics, Responsive-Optimierung, Social Media Vorlagen) werden gesondert berechnet.
- Schulungen und Beratungen werden gesondert beauftragt und vertraglich gebucht. Abgerechnet werden die Schulungen und Beratungen auf Basis eines zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Stundensatzes.
- Wartungsverträge werden gesondert geschlossen. Abgerechnet werden die Wartungsverträge monatlich auf Basis eines zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Wartungsumfanges.
- Bei monatlichen Zahlungen tritt die Fälligkeit jeweils zum Monatsende mit dem Zahlungsziel 7 Tage ein.
- Der Auftragnehmer kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Leistungen. Für die zuvor bestellten Leistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen und bekannt gegebenen Preise.
- Sollte eine Zahlung ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Rückstand kommen, wird die gesamte Restforderung zur Zahlung fällig.
- Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der damit verbundenen Verzögerungen und Mehraufwendungen bei der Auftragsdurchführung werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten alle Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers gegenüber ursprünglichen Vorgaben nachträgliche Änderungen bereits übermittelter Daten auf Veranlassung des Auftraggebers. Skizzen, Entwürfe, Muster, Korrekturabzüge, Pläne, Dokumente, Aufzeichnungen, elektronische Daten und sonstige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.
- Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
§ 8 Lieferung / Übermittlung
- Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen / Teilleistungen berechtigt.
- Liefer- bzw. Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
- Die Einhaltung verbindlicher Liefer- und Leistungstermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sofern für die Einhaltung von Liefer- bzw. Leistungsterminen und -fristen eine Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich ist, verlängert sich die jeweilige Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, in der der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, insbesondere wenn der Auftraggeber von ihm zu beschaffende Informationen nicht rechtzeitig an den Auftragnehmer weitergibt. Ebenso verlängert sich die Leistungs- und Lieferzeit entsprechend bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers; dies erfasst auch Verzögerungen für Konvertierungen aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien und Daten wie Bild-, Ton-, und Textmaterialien bzw. Daten, die nicht in einem gängigen oder verwertbaren Format übergeben wurden.
- Beauftragt der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen, so ist der Auftragnehmer nicht weiter an vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermine und –fristen gebunden.
- Gerät der Auftragnehmer durch Eigenverschulden in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist, jedoch von mindestens 15 Werktage, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sämtliche Erklärungen des Auftraggebers bedürfen der Textform (z.B. per E-Mail).
- Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch Dritte haftet der Auftragnehmer nicht.
- Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Sub-Auftragnehmers -, insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Hackerangriffe auf die IT- Infrastruktur, Pandemie sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber erst dann zur Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber gelieferten / bereitgestellten Materialien, Unterlagen, Datensätzen und Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
- Der Auftraggeber führt regelmäßig Datensicherungen und IT-Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Der Auftragnehmer muss davon ausgehen, dass sämtliche Daten, die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelt werden, zuvor von ihm anderweitig abgesichert wurden und frei von Viren oder anderer Schadsoftware sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 9 Urheberrechtliche Nutzungsrechte
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Programmen, Apps, Anwendungen sowie an den für den Auftraggeber erstellten Websites ein auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Etwaige Kopien überlassener Software wird der Auftraggeber zum Vertragsende löschen. Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten auch für die Zeit nach dem Vertragsende kann von den Parteien gesondert vereinbart werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf eine solche Vereinbarung kein Anspruch besteht.
- An für den Auftraggeber hergestellten analogen und digitalen Materialien, wie beispielsweise Fotos, Videos, Texte, Skizzen und Grafiken gehen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zum Zeitpunkt der vollständigen vereinbarten Zahlung auf den Auftraggeber über. Während der Dauer des Vertrags und durch die Auftragserteilung impliziert erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Rücklizenz in Form eines einfachen Nutzungsrechts, um zu gewährleisten, dass diese ihre vertraglichen Pflichten erfüllen kann.
§ 10 Freigaben durch den Auftraggeber bei werkvertraglichen Leistungen / nachträgliche Änderungen und Rechtsfolgen
- Die Ansicht einer durch Auftragnehmer auftragsgemäß erstellten Leistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Auftragnehmer erstellter Leistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber diese nicht nach deren Übermittlung binnen einer Frist von 7 Tagen online oder in Textform gegenüber Auftragnehmer unter Angabe von Änderungswünschen, welche sich im Rahmen des ursprünglich beauftragten Leistungsumfangs befinden, verweigert. Beanstandungen müssen innerhalb dieser Frist schriftlich erfolgen und nachvollziehbar begründet sein. Eine Freigabe gilt auch als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt oder diese Leistungen im Wesentlichen verwendet.
- Änderungen der ursprünglich beauftragten Leistungsinhalte stellen einen neuen Auftrag dar und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- Die bedingungslose Freigabe durch den Auftraggeber schließt alle seine Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln aus, die im Zeitpunkt der Freigabe bereits erkennbar waren. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Mängeln, die im Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer nach der Entdeckung unverzüglich in Textform über die Mängel.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer ist zu einer Prüfung der vom Auftraggeber für die Durchführung von Aufträgen übermittelten Informationen, Unterlagen und sonstigen Daten nicht verpflichtet. Der Auftraggeber gewährleistet, dass diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, frei von Rechten Dritter und für die Durchführung der Aufträge durch den Auftragnehmer geeignet sind.
- Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages unter Verwendung der vom Auftraggeber übermittelten Informationen, Unterlagen und sonstigen Daten gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden und stellt den Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust, Suchmaschinenranking) wird keine Haftung übernommen.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach derzeitigem Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Auftragnehmer haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihr bereitgestellten Dienste.
- Der Auftragnehmer ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherte Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber im eigenen Interesse Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
- Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet der Auftragnehmer ebenso wenig, wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regel-betriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
- Sämtliche vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkar- tennummern) wird der Auftragnehmer ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwenden. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung der mit dem Auftraggeber bestehenden Auftragsverhältnisse verwendet. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG gespeichert und im Rahmen der Abwicklung des Auftrages gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Daten zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung an Unternehmen, an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG berücksichtigt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist die Erfüllung der vereinbarten Leistungen nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
- Auftraggeber, die im Rahmen Ihrer bestellten Leistungen ein Passwort oder Kontodaten erhalten, haben diese vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung oder aus seiner Preisgabe des Passworts folgt. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Kontos gekommen ist oder wenn er weiß oder befürchten muss, dass Dritte von seinem Passwort oder anderen Kontodaten Kenntnis erlangt haben.
- Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach derzeitigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen können oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb insoweit für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
§ 13 Periodische Leistungen / Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen sowie Dauerschuldverhältnisse haben, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von 3 Jahren und können mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn
- der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz zweimaliger Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht nachkommt;
- der Auftraggeber eine ihm obliegende Pflicht schuldhaft in erheblichem Umfang verletzt und, soweit eine Abmahnung erforderlich ist, die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt;
- ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber gestellt oder dieses mangels Masse abgelehnt wird.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Sofern der Vertrag durch den Auftragnehmer vorzeitig außerordentlich wirksam gekündigt wird oder auf Wunsch des Auftraggebers mit Zustimmung des Auftragnehmers vorzeitig aufgehoben wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber eine Schadenspauschale in Höhe von 30% des Nettoauftragswerts, der auf die restliche ursprünglich vereinbarte Laufzeit entfallen wäre, zzgl. anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer zu fordern. Der Schadensersatz kann höher angesetzt werden, wenn der Auftragnehmer einen entsprechend höheren Schaden nachweist.
§ 14 Eigenwerbung / Referenzen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vertragsbeziehung zum Auftraggeber in dem üblichen Umfang für die Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden bzw. abgeschlossene Projekte in seinem Portfolio (online und offline) unter Nennung des Auftraggebers zu präsentieren. Widerspruch muss ausdrücklich vor Projektbeginn in schriftlicher Form erfolgen.
§ 15 Sonstige allgemeine Bestimmungen
- Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht er dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.
- Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Abänderung der getroffenen Vereinbarung einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuheben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE LEISTUNGEN
- Abhängig vom Inhalt des vom Aufragnehmer angenommenen Einzelauftrags gelten ergänzend die nachfolgend aufgeführten besonderen Bestimmungen für einzelne Leistungen:
§ 16 Entwicklung und Design von WordPress-Websites / Domains und E-Mail-Dienste
- Die Website setzt sich je nach Auftrag aus einer oder mehreren Webseiten zusammen. In den Programmcode der Webseiten werden je nach Auftrag neben Text weitere Elemente wie Bild-, Ton- oder Videodateien oder interaktive Programmcodes in anderen Programmiersprachen eingebunden.
- Der Auftragnehmer erstellt zunächst einen Wireframe, um den Grundaufbau der Website zwecks Rücksprache mit dem Auftraggeber zu visualisieren. Auf dessen Grundlage erstellt er einen Prototypen der Website. Dieser Prototyp hat den beauftragten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und – je nach Auftrag – die Navigation einzelner Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden.
- Sobald ein Prototyp der Website vom Auftragnehmer fertiggestellt ist, wird dem Auftraggeber der Prototyp, etwa via Link, präsentiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Entwicklung und das Design der Websites erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos und sonstige gewünschte Inhalte wie z.B. Audio- und Videodateien) zur Verfügung zu stellen und erforderlichenfalls die dafür notwendigen Rechte zu erwerben, sofern nicht ausdrücklich im Einzelauftrag abweichend geregelt. Der Auftragnehmer kann insoweit keinerlei Haftung übernehmen.
- Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer an geeigneter Stelle, z.B. im Impressum oder bei den Bildnachweisen mit einem Copyright-Hinweis wie „© ANTONY YORCK STUDIO BERLIN“ benennen. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, ein eigenes Logo an geeigneter Stelle auf der Website einzubinden und die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen für Referenz-, Demonstrations- oder sonstige Werbezwecke unter Nennung der Website zu verwenden.
- Abhängig vom erteilten Einzelauftrag lizenziert der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers für die Website geeignete Stockbilder. Art und Umfang der eingeräumten Rechte ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer kann keine Haftung übernehmen, dass die lizenzierten Bilder frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die Bilder gemäß den Lizenzbestimmungen des Anbieters auf der Website mit den erforderlichen Lizenzangaben benutzt werden.
- Soweit zum Gegenstand des Auftrags auch die Erstellung eines Impressums und / oder einer Datenschutzerklärung gehört, so werden lediglich standardisierte Texte zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, insbesondere rechtlich im Einzelfall zu beraten. Der Auftragnehmer kann daher keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das Impressum und / oder die Datenschutzerklärung den rechtlichen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen.
- Je nach Auftrag übernimmt der Auftragnehmer die Beschaffung der Internet-Domain(s), unter der die vertragsgegenständliche Website abrufbar gemacht werden soll. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer vom Auftraggeber gewünschten Domain oder für die Nichtverletzung fremder Rechte (z.B. Namens- Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain(s) zugunsten des Auftraggebers. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht verfügbar sind, wird der Auftraggeber Alternativen benennen oder selbst die Beschaffung übernehmen.
- Sofern der Auftragnehmer die Beschaffung der Domain(s) übernimmt, werden diese auf den Namen und für Rechnung des Auftraggebers registriert. Der Auftragnehmer wird als administrativen Kontakt eine geeignete Person benennen. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.
- Für die Aufrechterhaltung der Domain(s) und für die Zahlung der dafür erforderlichen Gebühren eines Providers ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
- Je nach Auftrag erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter seiner vom Auftragnehmer eingerichteten Domain zweckmäßige E-Mail-Adressen.
- Je nach Auftrag wird der Auftragnehmer die erstellte Website in die einschlägigen Suchmaschinen eintragen und im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit hin optimieren (Suchmaschinenoptimierung / SEO).
- Je nach Auftrag übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Content-Pflege der jeweiligen Website. Dies beinhaltet, dass der Auftragnehmer auf konkrete Weisung des Auftraggebers inhaltliche Änderungen am Text- und Bildmaterial und sonstige gestalterische Änderungen vornimmt.
- Für die Rechtmäßigkeit der Änderungen, insbesondere für die Freiheit von Rechten Dritter, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
§ 17 Wartung und Sicherheit
- Je nach Auftrag übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die technische Wartung der Website. Dies beinhaltet Updates (WordPress, Plugins, Themes), Funktionsprüfung & Kompatibilitätstests nach Updates und Uptime/ Performance-Monitoring.
- Je nach Auftrag übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die regelmäßige Erstellung von Sicherheits-Backups, Verwaltung & Monitoring der Backup-Revisionen, Sicherheitschecks.
- Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Softwareumgebung auf Seiten des Auftraggebers sowie für die Datenverbindung zwischen Auftraggeber und der Auftragnehmer ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
§ 18 Social-Media-Betreuung
- Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Einrichtung und Pflege von Online-Auftritten in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, Tumblr u.a. Je nach Auftrag umfasst die Social-Media-Betreuung Beratungs- und Schulungsleistungen im Hinblick auf die für den Auftraggeber geeignete Auswahl und Nutzung der einzelnen Netzwerke sowie ein regelmäßiges Monitoring und Reporting. Der Auftragnehmer handelt als Vertreter im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die Registrierung erfolgt im Namen der Auftraggeber. Die Einhaltung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Anbieter der jeweiligen Netzwerke liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber.
- Die Leistungen der Auftragnehmer umfassen, je nach Auftrag, auch die Content-Pflege der jeweiligen Accounts nach Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber. Die jeweiligen Beiträge („Posts“) werden von dem Auftraggeber vor Veröffentlichung freigegeben. In eilbedürftigen Fällen kann auch eine vorherige Veröffentlichung erfolgen, die der nachträglichen Genehmigung bedarf. Diese gilt als erteilt, wenn innerhalb einer dem Auftraggeber dafür gesetzten Frist kein Widerspruch erfolgt.
- Für sämtlichen Content einschließlich der Posts und anderem Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial, die von der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers in den jeweiligen Social-Media-Accounts nach Freigabe veröffentlicht werden, ist ausschließlich der Auftraggeber rechtlich verantwortlich. Er übernimmt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass der Content keine gesetzlichen Vorschriften und auch keine Rechte Dritter verletzt.
§ 19 Eintrag in Onlineverzeichnisse und Suchmaschinenanpassungen
- Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt den Auftragnehmer für den Auftraggeber die Eintragung der Kontakt- und Profildaten der Auftraggeber in für ihn jeweils geeignete Online- Branchenregister und Suchportale (sog. „Regio-Listing“). Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Bezüglich Auswahl der Anbieter und Portale werden sich die Parteien abstimmen. Soweit mit der Eintragung Kosten verbunden sein sollten, werden diese vom Auftragnehmer vorab dem Auftraggeber mitgeteilt und durch diesen freigegeben. Die Beantragung der Registrierung erfolgt durch den Auftragnehmer im Namen und ggfls. auf Rechnung des Auftraggebers.
- Sofern möglich, wird der Auftraggeber mit einem Profil, das Text- und Bilddaten enthalten kann, in dem jeweiligen Portal vorgestellt. Erst nach Freigabe werden die Einträge vom Auftragnehmer zur Veröffentlichung bereitgestellt. Sofern im Einzelauftrag vorgesehen, wird auch die weitere Pflege der Online-Einträge (Veranlassung der Löschung von Fehlern, Doppeleinträge, Aktualisierungen etc.) übernommen.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm für die Einträge zur Verfügung gestellten Kontakt- und Profildaten sowie sonstiges Text- und Bildmaterial korrekt sind, keine gesetzlichen Vorschriften verletzen und frei von Rechten Dritter sind.
- Sofern im Einzelauftrag vorgesehen, übernimmt der Auftragnehmer Anpassungen für eine bessere Auffindbarkeit der einzelnen Einträge in den einschlägigen Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder Yahoo. Diese Anpassungen werden durch geeignete Content-Platzierung, z.B. durch bestimmte Suchbegriffe (Keywords), Verlinkungen und / oder technische Maßnahmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen vorgenommen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Auffindbarkeit in Suchmaschinen oder Erfolgsquote, etwa gemessen an Klickzahlen etc., besteht nicht.
§ 20 Erstellung von Print- und Online-Broschüren
- Soweit im Einzelauftrag vereinbart, erstellt der Auftragnehmer für den Auftraggeber für Präsentationszwecke Print- und Online-Broschüren (PDF-Format). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Daten zur Verfügung. Etwaige Rechte sind vom Auftraggeber zu verschaffen. Sofern beauftragt, beschafft der Auftragnehmer die erforderlichen Rechte, insbesondere Bildrechte durch die Lizenzierung von Stockbildern.
- Kosten für Material und Druck der Printmedien, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden separat ausgewiesen.
- Vor Fertigstellung bzw. Drucklegung werden die Inhalte vom Auftraggeber freigegeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für freigegebene Inhalte. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei, die wegen einer Verletzung gegen gesetzliche Vorschriften oder von Rechten Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
- Nachträgliche Änderungen gelten als neuer Auftrag und werden gesondert berechnet. Sofern beauftragt, übernimmt der Auftragnehmer die Aktualisierung und Content-Pflege der Broschüren gegen gesonderte Vergütung.
§ 21 Erstellung von Fotografien und Videos
- Werden Fotoshootings und die Produktion von Videos beauftragt, wird ein Termin mit dem Auftraggeber vereinbart und sofern dies nicht vom Auftragnehmer direkt geleistet wird, geeignete Fotografen oder andere Fachleute für die Aufnahmen für den vereinbarten Zeitraum gebucht.
- Wird der vereinbarte Termin vom Auftraggeber aus von ihm vertretbaren Gründen storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt sämtliche für den Termin vorbereitende Leistungen und Mehraufwendungen aller Beteiligten in Rechnung zu stellen, die bis zum Zeitpunkt der Absage geleistet wurden. Zusätzlich tritt folgende Storno-Regelung in Kraft, wodurch folgende Stornogebühren fällig werden: a) – bis 14 Werktage vor dem Termin: kostenlos b) – bis 7 Werktage vor dem Termin: 50% des Preises der Foto und/oder Videoproduktion. c) – bis 48 Stunden vor dem Termin: 100% des Preises der Foto und/oder Videoproduktion. Es bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, einen geringeren, durch die Verschiebung des Termins entstandenen Mehraufwand nachzuweisen.
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotografien, Videos oder 3D-Produktionen inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt auf den Auftraggeber über.
- Sofern im Einzelauftrag vereinbart, wird von der Auftragnehmer GEMA-freie musikalische Untermalung lizenziert.
§ 22 Erstellung von Corporate Designs
- Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Erstellung von Corporate Designs zur visuellen Identität des Auftraggebers, insbesondere Logos, Visitenkarten, Briefpapier, Präsentationsvorlagen und anderen Gestaltungselementen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
- Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Entwürfe, Korrekturschleifen, Dateiformate) wird im individuellen Angebot oder Briefing schriftlich festgehalten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Materialien (z. B. Texte, bestehende Logos, Farbwünsche) und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
- Im Angebot enthalten ist eine definierte Anzahl an Entwürfen und Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Varianten oder spätere Anpassungen werden nach Zeitaufwand oder zusätzlichem Angebot berechnet. Der Designer ist nicht verpflichtet, offene Dateien (z. B. AI, PSD) herauszugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
- Alle Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Der Designer bleibt naturgegeben in jedem Fall Urheber der Arbeiten. Der Auftraggeber darf das Design nicht als eigenes Werk ausgeben oder verändern, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.
- Mit vollständiger Zahlung überträgt der Designer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den final freigegebenen Designs für die im Vertrag genannten Zwecke.
- Nicht verwendete Entwürfe, Skizzen oder Varianten bleiben im Eigentum des Designers. Eine Bearbeitung, Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Designers ist nicht gestattet. Exklusive oder erweiterte Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Der Designer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Inhalte, Daten oder Materialien, die vom Auftraggeber geliefert wurden, übernimmt der Designer keine Haftung (z. B. bei Marken- oder Urheberrechtsverletzungen). Der Auftraggeber stellt den Designer diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Leistungen innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Nachträgliche Änderungswünsche gelten als neue Beauftragungen.
§ 23 Kampagnen
- Abhängig vom erteilten Einzelauftrag übernimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber die Erstellung von Kampagnen in den sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn u.a. Je nach Vertrag umfasst das Produkt die Konzeption und Ausführung von Werbe-Kampagnen in den sozialen Medien. Der Auftragnehmer handelt als Vertreter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Die Registrierung erfolgt im Namen der Auftraggeber. Die Einhaltung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der Anbieter der jeweiligen Netzwerke liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber.
- Die Leistungen der Auftragnehmer umfassen, je nach Auftrag, auch die Veröffentlichung der Stellenanzeigen nach Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber. In eilbedürftigen Fällen kann auch eine vorherige Veröffentlichung erfolgen, die der nachträglichen Genehmigung bedarf. Diese gilt als erteilt, wenn innerhalb einer dem Auftraggeber dafür gesetzten Frist kein Widerspruch erfolgt.
- Für sämtlichen Content einschließlich der Posts und anderem Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial, die von der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers in den jeweiligen Social-Media- Accounts nach Freigabe veröffentlicht werden, ist ausschließlich der Auftraggeber rechtlich verantwortlich. Er übernimmt insbesondere die alleinige Verantwortung dafür, dass der Content keine gesetzlichen Vorschriften und auch keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Auftragnehmer kann das vom Auftraggeber freigegebenen Budget für die Veröffentlichung der Kampagnen eigenverantwortlich und nach eigenem Ermessen verwalten. Außerdem entscheidet der Auftragnehmer über die Art, Dauer sowie Strategie der Kampagnen.